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Lotterien

Sie bedürfen einer Genehmigung, wenn Sie in Bayern eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung durchführen wollen.

Erforderliche Unterlagen:

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Genaue Bezeichnung des Veranstalters (Name, Rechtsform, Sitz, vertretungsberechtigte Personen mit Anschrift und Telefonnummer)
  • Art der beantragten Genehmigung (Lotterie oder Ausspielung)
  • Zweck der Lotterie oder Ausspielung (genaue Beschreibung)
  • Dauer der Lotterie oder Ausspielung;

und folgenden Unterlagen:

  • Satzung und ein jüngerer Auszug (maximal drei Monate alt) aus dem Vereinsregister, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt
  • Bestätigung des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit (bei als gemeinnützig anerkannten Veranstaltern)
  • Spielplan (Zahl und Art des Verkaufs der Lose, Lospreis, Art, Zahl und Reihenfolge der Gewinne, Verfahren der Gewinnermittlung)
  • Aufstellung über die Aufteilung des Spielkapitals in Gewinnsumme, Lotteriesteuer, Unkosten und Reinertrag

Die zuständige Erlaubnisbehörde kann bei Bedarf die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen (z. B. Führungszeugnis).

Kosten:
Die Gebühr für die Genehmigung einer Lotterie oder Ausspielung beträgt bei einem Spielkapital bis zu 100.000 € 2 v. T. des bewilligten Spielkapitals, mind. 30 €. Bei einem Spielkapital über 100.000 €, beträgt die Gebühr 200 € zuzüglich 1 v. T. des 100.000 € übersteigenden Spielkapitals.

Rechtsgrundlagen:
Lotterieverordnung (LottV) (BayRS 2187-3-I)

Für Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.

Kontakt