Zurück (Alt+Z)

Stadtverwaltung Alzenau

Rathaus
Hanauer Straße1
63755 Alzenau

Telefon
+49 (0)6023/502-0
Fax
+49 (0)6023/502-188
E-Mail
alzenau@alzenau.de

Öffnungszeiten des Rathauses
montags bis freitags
8 bis 12 Uhr,
donnerstags zusätzl.
14 bis 17.30 Uhr;
Telefonsprechzeiten
zusätzlich montags
bis mittwochs
14 bis 16 Uhr;
Passamt/
Einwohnermeldeamt
zusätzlich samstags
10 bis 13 Uhr;
Verkehrsamt:
montags bis freitags
8 bis 17 Uhr,
donnerstags
bis 17.30 Uhr und
samstags
10 bis 13 Uhr.

Stadtbibliothek:
HIER gelangen Sie
zur Stadtbibliothek

Städt. Musikschule:
HIER gelangen Sie
zur Städt. Musikschule



Haushalt

Logo Haushaltssatzung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Alzenau gem. Art. 65
Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) des Freistaates Bayern und Auflage des Haushaltsplanes für das Jahr 2007



Aufgrund der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt die Stadt Alzenau folgende Haushaltssatzung:


§  1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird

im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auf
30.443.100 €


und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

auf
8.055.000 €
festgesetzt.



§  2


(1)
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.




(2)
Der Betrag für Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Aus­gaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird auf
festgesetzt.


991.000 €


§  3


  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
    werden nicht festgesetzt.

  2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
    werden nicht festgesetzt.



§  4


Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    Grundsteuer A
    (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)        300 v.H.


    Grundsteuer B
    (Grundstücke und Gebäude)        300 v.H.

  1. Gewerbesteuer        330 v.H.


§  5


  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
    festgesetzt.


2.000.000 €
  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf
    festgesetzt.




500.000 €


§  6


Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft.


Alzenau, den 14. Dezember 2006



Walter Scharwies
Erster Bürgermeister