
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Alzenau gem. Art. 65
Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) des Freistaates Bayern und Auflage des Haushaltsplanes für das Jahr 2007
Aufgrund der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt die Stadt Alzenau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
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im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auf
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30.443.100 €
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und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
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auf
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8.055.000 €
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festgesetzt.
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§ 2
(1)
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
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(2)
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Der Betrag für Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird auf
festgesetzt. |
991.000 € |
§ 3
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 300 v.H.
Grundsteuer B
(Grundstücke und Gebäude) 300 v.H.
- Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
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2.000.000 € |
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500.000 € |
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft.
Alzenau, den 14. Dezember 2006
Walter Scharwies
Erster Bürgermeister








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