Sie können hier im Behördenwegweiser bequem über die Auswahl ihres Anliegens erfahren, wer für Sie zuständig ist.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Schlagwortsuche über den Suchen-Button am rechten oberen Bildschirmrand.
Amtliche Beglaubigungen
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Amtliche Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Kosten:
Für die erste Beglaubigung werden 5,00 Euro berechnet, für jede weitere im gleichen Arbeitsgang 2,50 Euro
Kosten:
Für die erste Beglaubigung werden 5,00 Euro berechnet, für jede weitere im gleichen Arbeitsgang 2,50 Euro
Katja Beck
Telefon:
+49(0)6023/502-144
Telefax:
+49(0)6023/502-444
Zimmer:
0.15
E-Mail:
Petra Wiedekind
Telefon:
+49(0)6023/502-146
Telefax:
+49(0)6023/502-444
Zimmer:
0.14
E-Mail:
Ute Haas
Telefon:
+49(0)6023/502-147
Telefax:
+49(0)6023/502-444
Zimmer:
0.15
E-Mail:
Ariane Huth
Telefon:
+49(0)6023/502-147
Telefax:
+49(0)6023/502-447
Zimmer:
0.12
E-Mail:








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