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Stadtverwaltung Alzenau

Rathaus
Hanauer Straße1
63755 Alzenau

Telefon
+49 (0)6023/502-0
Fax
+49 (0)6023/502-188
E-Mail
alzenau@alzenau.de

Öffnungszeiten des Rathauses
montags bis freitags
8 bis 12 Uhr,
donnerstags zusätzl.
14 bis 17.30 Uhr;
Telefonsprechzeiten
zusätzlich montags
bis mittwochs
14 bis 16 Uhr;
Passamt/
Einwohnermeldeamt
zusätzlich samstags
10 bis 13 Uhr;
Verkehrsamt:
montags bis freitags
8 bis 17 Uhr,
donnerstags
bis 17.30 Uhr und
samstags
10 bis 13 Uhr.

Stadtbibliothek:
HIER gelangen Sie
zur Stadtbibliothek

Städt. Musikschule:
HIER gelangen Sie
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Was erledige ich wo?


Sie können hier im Behördenwegweiser bequem über die Auswahl ihres Anliegens erfahren, wer für Sie zuständig ist.

Außerdem gibt es die Möglichkeit der Schlagwortsuche über den Suchen-Button am rechten oberen Bildschirmrand.

Amtliche Beglaubigungen
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Amtliche Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Kosten:
Für die erste Beglaubigung werden 5,00 Euro berechnet, für jede weitere im gleichen Arbeitsgang 2,50 Euro
Katja Beck
Telefon:
+49(0)6023/502-144
Telefax:
+49(0)6023/502-444
Zimmer:
0.15
E-Mail:
Petra Wiedekind
Telefon:
+49(0)6023/502-146
Telefax:
+49(0)6023/502-444
Zimmer:
0.14
E-Mail:
Ute Haas
Telefon:
+49(0)6023/502-147
Telefax:
+49(0)6023/502-444
Zimmer:
0.15
E-Mail:
Ariane Huth
Telefon:
+49(0)6023/502-147
Telefax:
+49(0)6023/502-447
Zimmer:
0.12
E-Mail: