NEU: Sammlung von Elektronikgeräten sowie weitere Informationen und Änderungen zur Abfallwirtschaft
Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten
Die kostenfreie Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz beginnt ab 24. März 2006. Ab diesem Termin können Sie einen Teil Ihrer Geräte in den gemeindlichen Recyclinghöfen oder am Kreisrecyclinghof abgeben, während andere Geräte 2 mal pro Jahr im Rahmen der Altmetallsammlung direkt am Anwesen abgeholt werden.
Umfassende Informationen zur Erfassung und Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten sowie der Sammelsysteme im Landkreis Aschaffenburg werden in Form eines Informationsblattes an alle Haushalte im März verteilt. Welche Sammelsysteme für Ihre Elektrogeräte zur Verfügung stehen, können Sie schon jetzt den Seiten 9 und 10 in Ihrem Abfallkalender für 2006 entnehmen.
Annahme von behandelten Althölzern in den Recyclinghöfen
Ab sofort werden in den gemeindlichen Recyclinghöfen über den bereits vorhandenen Altfenster-/Flachglascontainer behandelte Althölzer in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen. Hierunter fallen insbesondere Hölzer aus dem Außenbereich und mit Holzschutzmitteln behandelte (z.B. kesseldruckimprägnierte, getränkte) Hölzer wie beispielsweise Beeteinfassungen, Palisaden, Dachlatten, Zaunpfähle, Zaunelemente und Balkonbretter.
Größere Mengen z.B. aus Umbaumaßnahmen werden jedoch nicht angenommen und müssen nach wie vor über eine entsprechend geeignete Firma auf eigene Kosten entsorgt werden.
Altmetallstraßensammlungen
Während der Altmetallsammlungstermine des Landkreises Aschaffenburg werden zunehmend bereitgestellte Altmetalle durch private Sammler entnommen. Hierdurch gehen dem Landkreis Aschaffenburg Vermarktungserlöse verloren, die einen Teil der Verwertungs- und Entsorgungskosten decken und somit den Gebührenhaushalt entlasten und Ihnen letztendlich zu Gute kommen. Wir bitten Sie daher, einer Wegnahme von bereitgestelltem Altmetall nicht zuzustimmen, und weisen darauf hin, dass eine Wegnahme am Sammlungstermin ohne Zustimmung des Bereitstellenden durch private Sammler eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Weiterhin möchten wir Sie bitten, auch bei Sammelterminen von gewerblichen Sammlern außerhalb der Sammlungen des Landkreises grundsätzlich kein Altmetall bereit zu stellen, sondern Ihr Altmetall dem Landkreis Aschaffenburg zu überlassen, damit die Vermarktungserlöse den Gebührenzahlern und nicht den privaten Sammlern zu Gute kommen. Oftmals wird auf den verteilten Flyern der gewerblichen Sammler zusätzlich auch die Mitnahme anderer Gegenstände wie z.B. Reifen zugesichert. Allerdings bleiben Reifen, die nicht den Anforderungen dieser Sammler genügen, am Straßenrand liegen und führen immer wieder zu Ärgernissen.








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