Hundekotbeutel kostenlos erhältlich
Bei der Stadtverwaltung wird immer wieder beklagt, dass Gehwege, Grünanlagen und Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind.
Daher nochmals folgende Hinweise: Nach der Verordnung über die Reinhaltung und Sicherungspflege öffentlicher Straßen in der Stadt Alzenau ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Als Gehwege gelten auch die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande von öffentlichen Straßen in der Breite von 1,20 m, wenn ein besonders befestigter und abgegrenzter Bürgersteig nicht vorhanden ist.
Die Verunreinigung von Kinderspielplätzen ist gemäß der städtischen Satzung zum Schutz der Kinderspielplätze untersagt.
Dass diese eigentlich ganz selbstverständlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, liegt offenbar weniger daran, dass sie nicht bekannt sind, sondern, dass sie leider von nicht wenigen Hundehaltern bzw. Hundeführern einfach ignoriert werden.
Im Übrigen bietet die Stadt Alzenau kostenlos spezielle "Hundekotbeutel" an, die in der städtischen Umweltabteilung (Brentanostraße) und im Rathaus (Hanauer Straße) erhältlich sind.
Die Stadt Alzenau weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Nichtbeachtung der oben genannten Verbote jeweils eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden kann.
Die Verunreinigung von Kinderspielplätzen ist gemäß der städtischen Satzung zum Schutz der Kinderspielplätze untersagt.
Dass diese eigentlich ganz selbstverständlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, liegt offenbar weniger daran, dass sie nicht bekannt sind, sondern, dass sie leider von nicht wenigen Hundehaltern bzw. Hundeführern einfach ignoriert werden.
Im Übrigen bietet die Stadt Alzenau kostenlos spezielle "Hundekotbeutel" an, die in der städtischen Umweltabteilung (Brentanostraße) und im Rathaus (Hanauer Straße) erhältlich sind.
Die Stadt Alzenau weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Nichtbeachtung der oben genannten Verbote jeweils eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden kann.








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