
Kennzahlen
- Gebietscharakter: GI gem. § 9 BauNVO ohne Beschränkungen
- Grundflächenzahl GRZ 0,6
- Baumassenzahl BMZ 6,5
- 5 Vollgeschosse und Wandhöhe 15,00 m maximal für Industrie- und Bürogebäude
- (ausnahmsweise Überschreitung bis max. 30,00 m zulässig),
- 2 Vollgeschosse und Wandhöhe 6,50 m für Wohngebäude
- Großzügige Baugrenzen parallel zur straßenseitigen Grundstücksgrenze
- Festsetzungen zur Grünordnung zur Gestaltung des Gebietes









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