
Kennzahlen
- Gebietscharakter: GI gem. § 9 BauNVO
- mit Beschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben
- betriebsbezogene Wohnungen ausdrücklich ausgeschlossen
- Grundflächenzahl GRZ 0,6 (ausnahmsweise Überschreitung bis 0,8 zulässig)
- Baumassenzahl BMZ 8,0 (ausnahmsweise Überschreitung bis 9,0 zulässig)
- 5 Vollgeschosse maximal
- Wandhöhe bis 20,00 m über Erschließungsstraße
- Mindestgröße der Baugrundstücke 3.000 m² zur Vermeidung einer Zersiedelung
- Großzügige Baugrenzen parallel zur straßenseitigen Grundstücksgrenze
- Festsetzungen zur Grünordnung zur Gestaltung des Gebietes









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