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Meldung Zählerstand Gartenwasserzähler

Hier können Sie online den aktuellen Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers jährlich zum 15. November eingeben.
 

Finanzadresse*
(entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid)

Name*

Vorname*

Straße und Hausnummer*

Ablesung erfolgt für Objekt
(wenn nicht mit Wohnanschrift identisch)

Telefon (für evtl. Rückfragen)*

E-Mail (für evtl. Rückfragen)*

Zählernummer*
(5 Stellen - ohne eventuelle Komma-Stelle)

Zählerstand in m³*
(so lesen Sie richtig ab)

2. Zählernummer

2. Zählerstand in m³

3. Zählernummer

3. Zählerstand in m³

4. Zählernummer

4. Zählerstand in m³



(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)


Ihren aktuellen Gartenwasserzählerstand können Sie außerdem melden:

  • per E-Mail: steueramt@alzenau.de
  • per Post: Stadt Alzenau - Steueramt -, Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau

Zum entsprechenden PDF-Meldeformular gelangen Sie HIER.


WICHTIG

Nach Ablauf der Beglaubigungszeit (Eichung) ist ein Austausch der Gartenwasseruhr(en) zwingend erforderlich. Hierzu werden Sie vom Steueramt zum Ablauf der Eichung – mit gesondertem Schreiben – aufgefordert. Ein entsprechendes Meldeformular liegt diesem Schreiben dann bei.

Meldungen abgelaufener Zähler werden nicht angenommen.
Ein Gartenwasserzähler kann nur jährlich berücksichtigt werden. Wird der Stand nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, entfällt der Anspruch auf Berücksichtigung des Verbrauchs zur Minderung der Kanalgebühren. Im Folgejahr wird bei Meldung des Stands des Gartenwasserzählers ein Mittelwert zur Berechnung herangezogen.


* Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten von der Stadt Alzenau zu oben genannten Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt sowie an die zur Verarbeitung notwendigen Stellen weitergegeben bzw. übermittelt und dort ebenfalls zu den oben genannten folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt werden.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.

Nach dem Wegfall der Voraussetzungen werden meine Daten sofort gelöscht. Ggf. sind von der Stadt Alzenau die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten und zu berücksichtigen. Ich bin zudem darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass ich mein Einverständnis mit der Folge, dass der oben genannte Zweck nicht ausgeführt werden kann, verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung werde ich richten an: Stadt Alzenau, - Behördliche/r Datenschutzbeauftragte der Stadt Alzenau -, Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau.

Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten sowohl bei der Stadt Alzenau und den betroffenen Stellen gelöscht.

Kontakt

Joachim Sticksel
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-321
E-MailE-Mail schreiben
Christina Wegstein
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-322
E-MailE-Mail schreiben