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30.08.2021

Landkreis über Inzidenz von 35

Für den Landkreis Aschaffenburg hat die 7-Tage-Inzidenz nun den Schwellenwert von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten. 

Ab Sonntag, den 29. August 2021, ist daher in folgenden Bereichen ein negatives Coronatestergebnis erforderlich:

  • Als Gast in geschlossenen Räumen der Gastronomie - ausgenommen öffentlich nicht zugängliche Betriebskantinen
  • Bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
  • Beim Sport in geschlossenen Räumen
  • Beim Besuch von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Bei der Anreise als Beherbergungsgast sowie jede 72 Stunden
  • Beim Besuch von Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern von Einrichtungen mit medizinischer Versorgung, zum Beispiel Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
  • Beim Besuch von geschlossenen Räumen kultureller Einrichtungen wie zum Beispiel Kinos, Theater, Bühnen
  • Beim Besuch von Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Schwimmbäder, Wellnesszentren, Thermen, Indoorspielplätze, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Zweimal wöchentlich für den Besuch von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen

Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schulkinder, die im Rahmen ihres Schulbesuchs regelmäßigen Testungen unterliegen.

Ein Schnelltest darf vor nicht mehr als 24 Stunden durchgeführt worden sein; ein PCR-Test vor nicht mehr als 48 Stunden.

 

Bekanntmachung der dreitägigen Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern gemäß § 1 Nr. 3 der 13. BayIfSMV vom 27. August 2021

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aschaffenburg zur Festsetzung einer Maskenpflicht und eines Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Plätzen vom 26. August 2021


 

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