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26.01.2021

Notbetreuung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen ab Montag, 11. Januar 2021 bis Freitag, 12. Februar 2021

Die Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin, vorerst bis 14. Februar 2021, geschlossen. In allen städtischen Einrichtungen wird eine Notbetreuung angeboten.

Die Notbetreuung darf von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Alzenau unter städtischer Trägerschaft (Krippe und Kindergarten) bieten ab Montag, 11. Januar 2021, vorerst bis Freitag, 12. Februar 2021, eine Notbetreuung mit verkürzter Öffnungszeit bis 15.30 Uhr, an.

Der Besuch des Hortes ist nur für die Kinder gestattet, die in der Schule zur Notbetreuung berechtigt sind ab 11.15 Uhr bis maximal 16 Uhr.

Nachfolgend finden Sie das Formular, das Sie zwingend ausgefüllt und unterschrieben am ersten Tag der Notbetreuung in der Einrichtung abgeben müssen!

Formular “Notbetreuung“ (pdf, 9kB)

Wir bitten ausdrücklich alle Eltern, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann!

Diese Regelungen gelten vorbehaltlich der Vorgaben, die eventuell noch von den Ministerien getroffen werden und die wir als Träger einhalten müssen.

Bitte helfen Sie daher auch im familiären Umfeld mit und vermeiden Sie weiterhin alle unnötigen Kontakte.

Bleiben Sie gesund!

 

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