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04.06.2021

Landkreis unter Inzidenz von 35

Für den Landkreis Aschaffenburg hat die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nun den Schwellenwert von 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Damit tritt ab Freitag, 4. Juni bis auf weiteres die folgende Änderung bei den Kontaktbeschränkungen ein:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.

Diese Regelung gilt so lange, bis das Landratsamt Aschaffenburg eine neue Bekanntmachung veröffentlicht.

Im Übrigen bleiben die in der Bekanntmachung vom 27. Mai 2021 bekannt gemachten Regelungen bei Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sowie die übrigen Bestimmungen der 12. BayIfSMV und der Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Aschaffenburg unberührt.

Hinweis: Die genannten Kontaktbeschränkungen finden auf geimpfte und genesene Personen keine Anwendung. Diese Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer*innen unberücksichtigt.

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aschaffenburg für weitere Öffnungsschritte gem. § 27 Abs. 1 und 2 der 12. BaylfSMV vom 2. Juni 2021 (pdf, 105 kB)

Bekanntmachtung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 2. Juni 2021 (pdf, 28 kB) 



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