Meldung aus dem Landratsamt: Frist für die Fahrtkostenrückerstattung läuft ab
Dieser Termin gilt für alle Schüler, die im Schuljahr 2018/19 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 440,00 € pro Schuljahr übersteigen.
Der Gesetzgeber mutet Familien einen Eigenanteil in Höhe von 440,00 € pro Schuljahr zu.
Dieser Eigenanteil gilt jedoch nicht für Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für mindestens drei Kinder bezogen haben.
Auch Schüler, die aufgrund einer Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind, müssen diesen Eigenanteil nicht tragen.
Die Fahrtkosten können jedoch nur gegen Vorlage der Fahrkarten zurückerstattet werden.
Weitere Informationen:
Maria Matreux, Tel. 06021/394-541, E-Mail: Maria.Matreux@lra-ab.bayern.de
Dorina Kern, Tel.: 06021/394-301, E-Mail: Dorina.Kern@lra-ab.bayern.de