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08.10.2019

Meldung aus dem Landratsamt: Frist für die Fahrtkostenrückerstattung läuft ab

Schüler, die bisher noch keinen Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr gestellt haben, müssen diesen bis 31. Oktober einreichen. An diesem Tag endet die Frist für die Antragstellung, später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Dieser Termin gilt für alle Schüler, die im Schuljahr 2018/19 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 440,00 € pro Schuljahr übersteigen.

Der Gesetzgeber mutet Familien einen Eigenanteil in Höhe von 440,00 € pro Schuljahr zu.

Dieser Eigenanteil gilt jedoch nicht für Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für mindestens drei Kinder bezogen haben.

Auch Schüler, die aufgrund einer Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind, müssen diesen Eigenanteil nicht tragen.

Die Fahrtkosten können jedoch nur gegen Vorlage der Fahrkarten zurückerstattet werden.

Weitere Informationen:

Maria Matreux, Tel. 06021/394-541, E-Mail: Maria.Matreux@lra-ab.bayern.de    
Dorina Kern, Tel.: 06021/394-301, E-Mail: Dorina.Kern@lra-ab.bayern.de

 

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