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04.04.2019

Bebauungspläne der Stadt Alzenau im Bayernatlas einsehen

Seit April 2019 können die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Alzenau über das zentrale Portal „Bayernatlas“ eingesehen werden.

Auf der Homepage der Stadt Alzenau finden Sie unter www.alzenau.de/bebauungsplan alle Infos sowie eine Anleitung zur Einsichtnahme im Bayernatlas.

Das Bauamt der Stadt Alzenau weist darauf hin, dass der Umgang mit den dargestellten Bebauungsplänen mitunter sehr schwierig und kompliziert sein kann. Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere (Änderungs-)Bebauungspläne gelten
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten
  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils für den Bebauungsplan geltenden Fassung, bauordnungsrechtliche Rechtsvorschriften wie z.B. die Bayerische Bauordnung, und Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen. Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellungen können Ihnen geben beispielsweise Architektinnen und Architekten oder Rechtsanwältinnen und -anwälte. Auskünfte über Bebauungspläne erteilen Ihnen auch gerne die Mitarbeiter aus dem städtischen Bauamt.

Die abrufbaren rechtsverbindlichen Bebauungspläne wurden alle in Papierform ausgefertigt und im Amts- und Mitteilungsblatt bekanntgemacht. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann jeweils nur der Originalplan sein. Die Originalpläne mit Begründung können vom Tag der Bekanntmachung an von jedermann während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.

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