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03.03.2020

Eltern-Informationen zum Corona-Virus im Zusammenhang mit dem Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen

Aufgrund der steigenden Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen, insbesondere in Italien, und einer damit verbundenen aktuellen Mitteilung an die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales möchten wir Ihnen auf diesem Weg Informationen zur Verfügung stellen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass wir uns gegenwärtig in der Grippe- und Erkältungssaison befinden. Das heißt, dass als Ursache von Erkältungssymptomen bei Kindern und Erwachsenen die gängigen Erkältungskrankheiten oder eine Virusgrippe am wahrscheinlichsten sind.

Grundsätzlich bitten wir Sie, ihr Kinder, wenn sie an Symptomen einer Infektionskrankheit leiden, wie z.B. Schnupfen oder Husten, nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung für Kinder und Jugendliche zu schicken. Das Kind sollte die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn es ganz gesund ist. Dies dient dem Schutz der Gesundheit des eigenen Kindes wie auch der Gesundheit der Kinder in den Gemeinschaftseinrichtungen.

Wichtig ist auch die Einhaltung der bekannten Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (u.a. Händewaschen, Niesetikette - Niesen oder Husten in die Ellenbeuge, Abstand halten).

Das Risiko für die Bevölkerung in Bayern, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren, wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) derzeit als gering bis mäßig erachtet. Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Symptome) für COVID-19 dauert bis zu 14 Tagen. Die klinischen Symptome umfassen nach derzeitigem Stand schnupfenartige Symptome wie Fieber, Husten, Rachenentzündung, eine laufende Nase, Atembeschwerden und Kurzatmigkeit. Diese Symptome sind nicht von einer normalen Erkältungskrankheit oder einer Virusgrippe zu unterscheiden. Wie erwähnt haben eine normale Erkältungskrankheit oder eine Virusgrippe derzeit Saison und sind aktuell viel wahrscheinlicher. 

Ein konkreter Verdacht auf eine COVID-19 Erkrankung besteht nur dann, wenn sich ein erkranktes Kind innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder einen Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall hatte.

Risikogebiete können unter folgendem Link ermittelt werden:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges Coronavirus/Risikogebiete.html

Das Kind darf dann die Einrichtung nicht mehr besuchen. In diesen Fällen muss umgehend telefonischer Kontakt mit dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 aufgenommen werden. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit den Betroffenen das weitere Vorgehen.

Wenn ein Kind Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatte, muss, auch wenn es keine Symptome hat, umgehend das Gesundheitsamt verständigt werden.

Für Kinder, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren und keine Symptome aufweisen wird zudem gebeten, unnötige Kontakte zu vermeiden und sie sofern das möglich ist, zu Hause zu betreuen.

Die Leitungen unserer Kinderbetreuungseinrichtungen sind angehalten, wenn sich bei einem Kind Symptome zeigen, unverzüglich die Eltern darüber zu informieren und diese zu befragen, ob sich das Kind in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Sollte dies der Fall sein, ist unverzüglich von den Eltern telefonisch der Haus- oder Kinderarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst zu kontaktieren. Der Arzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit den Eltern das weitere Vorgehen. Die Einrichtung ist dementsprechend zu informieren.

gez.
Dr. Alexander Legler
Erster Bürgermeister

 

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