Fernsehgebührenbefreiung
Privatpersonen können aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden (z.B. wegen geringen Einkommens oder Schwerbehinderte). Anträge können bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Eine Befreiung von der Gebührenpflicht ist nur auf schriftlichen Antrag möglich und wird nur für die Zukunft und längsten jeweils für drei Jahre gewährt.
Erforderliche Unterlagen:
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF oder Bewilligungsbescheide über Leistungen nach dem BSHG, BVG oder LAG oder Einkommensnachweise
Kosten:
keine
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Quelle: Bayerischer Behördenwegweiser
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