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19.01.2018

Dreiste Masche bei Haustürgeschäften (Pressemeldung der Energieversorgung Alzenau)

Die Energieversorgung Alzenau (EVA) warnt vor dubiosen Vertretern in Alzenau

Im Zuge der Übernahme des DSL-Netzes durch die Telekom laufen die DSL-Verträge der Energieversorgung Alzenau aus. Kunden haben die freie Wahl, bei welchem Provider sie nun einen neuen Vertrag abschließen möchten. Das eröffnet anderen Anbietern natürlich die Gelegenheit, für sich zu werben. Aktuell sind daher im gesamten Stadtgebiet von Alzenau Vertreter von Haus zu Haus unterwegs, die Telekommunikationsverträge für die Telekom anbieten. Leider berichten einige EVA-Kunden, dass diese Vertreter teilweise mit dreisten Mitteln agieren.

So werde laut Aussagen einiger Kunden behauptet, dass nicht nur das DSL-Netz, sondern auch das Strom- und Gasnetz der EVA verkauft werde und demzufolge auch hier ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, um die Versorgung durchgehend zu gewährleisten. „Dies entspricht in keinster Weise der Wahrheit!“, betont EVA-Geschäftsführer Rolf Freudenberger.

Zudem sind mittlerweile auch „Trittbrettfahrer“ unterwegs, die weder Telekommunikations- noch Stromverträge anbieten. Sie möchten beispielsweise Zeitungsabos oder Ähnliches verkaufen bzw. sich im schlimmsten Fall einfach Zugang zu den Wohnungen verschaffen oder an empfindliche Daten kommen.

Die EVA rät daher dringend: Um sicherzugehen, nicht irgendwelchen Betrügern auf den Leim zu gehen, unbedingt immer den Dienstausweis zeigen lassen! Liegt dieser nicht vor oder sieht unprofessionell aus, ist es ratsam, Gespräche an der Haustür auf jeden Fall abzubrechen.

Auf keinen Fall sollten die Bürgerinnen und Bürger persönliche Daten weitergeben! Wer vermutet, bei dem unangemeldeten Besuch könnte es sich um Betrüger handeln, sollte sich an die Polizei wenden.

Vertrag rückgängig machen

Wer auf einen Betrüger hereingefallen ist oder einen voreilig geschlossenen Vertrag rückgängig machen möchte, hat in der Regel das Recht auf Widerruf. Dies gilt für Verträge, die an der Haustüre gemacht wurden ebenso wie für telefonische Abschlüsse. Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen mindestens 14 Tage. Wichtig: Das Unternehmen muss den Verbraucher vorab über das Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt haben. Sollte dies nicht passiert sein, beträgt die Frist 12 Monate und 14 Tage. Bei Unsicherheiten kann man den abgeschlossenen Vertrag von einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

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