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Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Kurzbeschreibung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Voraussetzungen

Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Kosten

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.01.2022

Kontakt

Leitung Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-151
Raum: 0.20
kraemer.felix@alzenau.de
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Verwaltungsfachwirtin
Leiterin Einwohnermelde- und Passamt, Friedhofswesen
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-161
mattern.leonie@alzenau.de
ordnungsamt@alzenau.de
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