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Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.10.2021

Hinweise

Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:

  • Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann.
  • Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen.
    • Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).
    • Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.
  • Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im Allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 10 Jahren).

Bearbeitungsdauer

ca. 2 bis 3 Wochen

Kontakt



Verwaltungsangestellte
Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Kernstadt
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Telefon: 06023 502-160
guendling.anette@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
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