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Vergnügungen (Anmeldung)

Voraussetzungen:
Veranstalter ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.

Fristen:
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:
Die Anzeige muss Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten.

Rechtsgrundlagen:
Art. 19 LStVG

Für weitere Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.

Kontakt