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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Kurzbeschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Beschreibung

Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 03.09.2021

Kontakt

Leitung Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-151
Raum: 0.20
kraemer.felix@alzenau.de
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Verwaltungsfachwirtin
Leiterin Einwohnermelde- und Passamt, Friedhofswesen
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-161
mattern.leonie@alzenau.de
ordnungsamt@alzenau.de
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