Immissionsschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen verursacht werden. Das Bundes-Immisionsschutzgesetz einschließlich der zugehörigen Verordnungen regelt vier Hauptbereiche:
- anlagenbezogener Immissionsschutz (z.B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken)
- produktbezogener Immissionsschutz (z.B. den Schwefelgehalt in Heizöl oder Dieselkraftstoff)
- verkehrsbezogener Immissionsschutz (z.B. den zulässigen Lärm von neuen Verkehrswegen)
- gebietsbezogener Immissionsschutz (z.B. durch die Aufstellung von Schallimmissionsplänen oder Luftreinhalteplänen)
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