Wohnsitz; Anmeldung
Kurzbeschreibung
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 03.06.2020
Verfügbare Dokumente
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (PDF, 34 kB)