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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Kurzbeschreibung

Schüler und in einigen Fällen Eltern und sonstige Personen haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Der gesetzliche Versicherungsschutz greift nicht erst nach dem Unfallereignis, sondern wirkt bereits vorbeugend durch Sicherheitsmaßnahmen im Schulbereich.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 02.09.2021