Öffentlicher Personennahverkehr; Tarifgestaltung, Haltestellenplanung
Kurzbeschreibung
Lankreise und/oder Gemeinden können für die Tarifgestaltung und Haltestellenplanung auf dem Gebiet ihres Landkreises oder ihrer Gemeinde zuständig sein.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 30.09.2019
Stand: 30.09.2019