Bürgerfragestunde
Die Bürgerfragestunde wird in §23 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Alzenau geregelt.
Jeweils 30 Minuten direkt vor einer Stadtratssitzung findet die Bürgerfragestunde alle zwei Monate statt. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alzenau haben die Möglichkeit, an den Bürgermeister ihre Fragen zu stellen.
