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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Kurzbeschreibung

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 05.05.2025

Kontakt

Hallen und Bäder
Siemensstraße 2a
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-715
seither.werner@alzenau.de
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