Vergnügungen (Anmeldung)
Veranstalter ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.
Fristen:
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
Die Anzeige muss Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten.
Rechtsgrundlagen:
Art. 19 LStVG
Für weitere Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.