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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgesetzt.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

- Die Unterlagen für die Briefwahl werden ab 10. Februar 2025 verschickt -

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet von 8 bis 18 Uhr die Bundestagswahl 2025 statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden aktuell durch die Stadt Alzenau an Sie verschickt. Darin enthalten sind alle Angaben zu Ihrem Wahllokal sowie zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis 18. Februar 2025, 12 Uhr hier oder durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung möglich.

Durch die verkürzten gesetzlichen Fristen bei der Kandidatenaufstellung werden die Kommunen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 mit Stimmzetteln beliefert. Somit kann der Versand der Briefwahlunterlagen auch erst ab 10. Februar 2025 erfolgen. Bitte sehen Sie vor dem 10. Februar 2025 von Nachfragen im Rathaus ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können den Zeitpunkt des Erhalts der Stimmzettel nicht beeinflussen.

Die Deutsche Post hat zugesichert, Wahlunterlagen priorisiert zuzustellen. Trotzdem sollten Sie darauf achten, Ihren Wahlbrief möglichst früh vor dem Wahltermin zur Post zu geben. Gerne können Sie den Brief auch bis 23. Februar 2025 um 18 Uhr direkt in den Rathausbriefkasten einwerfen.

Sonderöffnungszeiten für die Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Dienstag, 11. Februar 2025, auch persönlich zu den normalen Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.

Darüber hinaus bieten wir zusätzlich nachfolgende Öffnungszeiten an:
Mittwoch, 12. Februar 2025, 14 bis 16 Uhr
Samstag, 15. Februar 2025, 10 bis 13 Uhr
Mittwoch, 19. Februar 2025, 14 bis 16 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025, 12 bis 15 Uhr

Wir bitten um Verständnis, dass andere Anliegen während dieser Sonderöffnungszeiten nicht bearbeitet werden können. Wählen ist im Rathaus zu den normalen und den Sonderöffnungszeiten möglich.


Wer ist Wahlberechtigt?

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger dürfen an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


In einem Wahllokal der Stadt Alzenau oder per Briefwahl bei der Stadt Alzenau dürfen nur Personen wählen, die:

  • in dem Wählerverzeichnis der Stadt Alzenau eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Stadt Alzenau eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • Deutsche die im Ausland leben und Ihren letzten Wohnsitz in Alzenau hatten.


Sie sind neu nach Alzenau gezogen und möchten bei der Stadt Alzenau wählen und nicht an Ihrem alten Wohnsitz? In diesem Fall müssen bis zum 7. Februar 2025 einen Antrag hierzu stellen. Melden Sie sich am bestens per E-Mail im Wahlamt: wahlamt@alzenau.de


Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025


Kontakt

Felix Krämer
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-151
E-MailE-Mail schreiben
Volker Simon
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-165
E-MailE-Mail schreiben