Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgesetzt.
Wichtige Informationen zur Briefwahl- Die Unterlagen für die Briefwahl werden ab 10. Februar 2025 verschickt - Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet von 8 bis 18 Uhr die Bundestagswahl 2025 statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden aktuell durch die Stadt Alzenau an Sie verschickt. Darin enthalten sind alle Angaben zu Ihrem Wahllokal sowie zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Sonderöffnungszeiten für die BriefwahlDie Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Dienstag, 11. Februar 2025, auch persönlich zu den normalen Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Darüber hinaus bieten wir zusätzlich nachfolgende Öffnungszeiten an: Wir bitten um Verständnis, dass andere Anliegen während dieser Sonderöffnungszeiten nicht bearbeitet werden können. Wählen ist im Rathaus zu den normalen und den Sonderöffnungszeiten möglich. |
Wer ist Wahlberechtigt?Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger dürfen an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl
- Hinweise für Wählerinnen und Wähler zur Lochung der Stimmzettel
Die Lochung der für die Bundestagswahl 2025 verwendeten Stimmzettel an deren oberen Rand dient nur der Erleichterung der Verwendung einer Schablone, die blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten für die Stimmabgabe zur Verfügung gestellt wird. Da die Lochung sich bei allen verwendeten Stimmzetteln an gleicher Stelle befindet, ist eine dadurch bedingte Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. - Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025