Ausschuss für Verwaltung, Personal, öffentliche Einrichtungen und ÖPNV
Ausschussbesetzung:
Ausschussmitglieder | 1. Stellvertreter | 2. Stellvertreter | |
Vorsitzender | 1. Bürgermeister | Helmut Schuhmacher | Ralph Ritter |
CSU | Georg Grebner | Martina Stickler | Markus Gollas |
CSU | Nils Hohnheit | Harald Ritter | Klaus Roßmann |
CSU | Frank Deckert | Laura Schön | Martina Stickler |
CSU | Otto Grünewald | Helmut Schuhmacher | Laura Schön |
Bündnis 90/Die Grünen | Sabina Prittwitz | Eva Botzem-Emge | Angela Hardler |
Bündnis 90/Die Grünen | Tim Höfler | Claudia Neumann | Angela Hardler |
SPD | Dr. Wolfgang Röder | Anni Christ-Dahm | Brigitte Gräbner |
FW/PWG | Timo Ritter | Ralph Ritter | Peter Lenhardt |
FDP | Stefka Huelsz-Träger | Jeanette Kaltenhauser | Harald Ritter |
JU | Jonas Müller | Jonas Müller | Helmut Schuhmacher |
Vorberatender Ausschuss:
Angelegenheiten der Verwaltung von grundsätzlicher Bedeutung,
Erlass der Geschäftsordnung, der Satzungen und Gemeindeverordnungen,
Rechtsfragen und Vereinbarungen grundsätzlicher Art sowie Beschlussfassung über die Beteiligung an Zweckverbänden, über den Abschluss von Zweckvereinbarungen und über die Mitgliedschaft in sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
Entscheidungsvorschlag über Ernennung, Beförderung , Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine Einrichtung, Ruhestandsversetzung und Entlassung von Beamten ab der Besoldungsgruppen A 13 sowie die Entscheidung über die Einstellung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an einen Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Entlassung von Arbeitnehmern ab der Entgeltgruppe 13 des TVöD oder einem entsprechenden Entgelt. Die Rahmenkriterien der Anlage 1 Ziffer 1 sind zu beachten.
Erlass der Friedhofs- und Gebührensatzung
Beschließender Ausschuss:
Entscheidung über Ernennung, Beförderung , Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine Einrichtung, Ruhestandsversetzung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 12 sowie die Entscheidung über die Einstellung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an einen Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Entlassung von Arbeitnehmern der Entgeltgruppen 9 bis 12 des TVöD oder einem entsprechenden Entgelt. Die Rahmenkriterien der Anlage 1 Ziffer 1 sind zu beachten.
Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten, ab einem Streitwert von mehr als 15.000 Euro und Abschluss von Vergleichen ab einem Zugeständnis der Stadt von mehr als 12.500 Euro.
Eingehung finanzieller Verpflichtungen, Anschaffungen und dergleichen ab einem Einzelbetrag von mehr als 12.500 Euro, soweit es den Aufgabenbereich berührt und die Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung stehen,
Vorschlagsliste für Schöffen und Geschworene,
Entscheidungen über die dauernde Hinausschiebung der Sperrstunde, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt,
Fragen des Vollzugs der Marktordnung von grundsätzlicher Bedeutung,
Bestätigung der Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gem. Art. 8 des Bayer. Feuerwehrgesetzes,
Abschluss von Verträgen, die Lieferungen und Leistungen an die Stadt zum Gegenstand haben, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Stadt aus solchen Verträgen von mehr als 12.500 Euro (vgl. § 12 Abs. 2 Ziffer 3.4 GeschO),
Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen der Stadt beinhalten von mehr als 12.500 Euro (vgl. § 12 Abs. 2 Ziffer 3.5 GeschO),
Überwachung der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Einrichtungen sowie der städtischen Betriebe, soweit sie nicht Eigenbetriebe im Sinne der Eigenbetriebsverordnung sind,
Widmung, Umstufung, Einziehung von Straßen und öffentlichen Wegen,
Verkehrsrechtliche Anordnungen der Stadt Alzenau als örtliche Straßenverkehrsbehörde, soweit diese Anordnungen auf Dauer gerichtet sind und in besonderen Fällen,
Grundsatzfragen des öffentlichen Personennahverkehrs,
Stellungnahme zu Vorschlägen, insbesondere der Straßenverkehrsbehörde, Landespolizei und dergleichen in besonderen Fällen und falls erforderlich, die Teilnahme an Verkehrsschauen,
allgemeine Friedhofsangelegenheiten