Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Wichtige Informationen zur Briefwahl
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet von 8 bis 18 Uhr die Bundestagswahl 2025 statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Montag, 20. Januar 2025, durch die Stadt Alzenau an Sie verschickt. Darin enthalten sind alle Angaben zu Ihrem Wahllokal sowie zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab 20. Januar bis 18. Februar 2025, 12 Uhr unter nachfolgendem Link oder durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Auch vor dem 20. Januar 2025 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen formlos beantragen. Bitte senden Sie dafür eine E-Mail an wahlamt@alzenau.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse.
Durch die verkürzten gesetzlichen Fristen bei der Kandidatenaufstellung werden die Kommunen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 mit Stimmzetteln beliefert. Somit kann der Versand der Briefwahlunterlagen auch erst ab 10. Februar 2025 erfolgen. Bitte sehen Sie vor dem 10. Februar 2025 von Nachfragen im Rathaus ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können den Zeitpunkt des Erhalts der Stimmzettel nicht beeinflussen.
Die Deutsche Post hat zugesichert, Wahlunterlagen priorisiert zuzustellen. Trotzdem sollten Sie darauf achten, Ihren Wahlbrief möglichst früh vor dem Wahltermin zur Post zu geben. Gerne können Sie den Brief auch bis 23. Februar 2025 um 18 Uhr direkt in den Rathausbriefkasten einwerfen.
Sonderöffnungszeiten für die Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Dienstag, 11. Februar 2025, auch persönlich zu den normalen Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.
Darüber hinausbieten wir zusätzlich nachfolgende Öffnungszeiten an:
Mittwoch, 12. Februar 2025, 14 bis 16 Uhr
Samstag, 15. Februar 2025, 10 bis 13 Uhr
Mittwoch, 19. Februar 2025, 14 bis 16 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025, 12 bis 15 Uhr
Wir bitten um Verständnis, dass andere Anliegen während dieser Sonderöffnungszeiten nicht bearbeitet werden können.
Auch das Wählen ist im Rathaus zu den normalen und den Sonder-Öffnungszeiten möglich.