Straßenausbaubeiträge; Erhebung
Kurzbeschreibung
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 20.08.2021
Verfügbare Dokumente
Ausbaubeitragssatzung_2015 (PDF, 50 kB)