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Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen verursacht werden. Das Bundes-Immisionsschutzgesetz einschließlich der zugehörigen Verordnungen regelt vier Hauptbereiche:

  • anlagenbezogener Immissionsschutz (z.B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken)
  • produktbezogener Immissionsschutz (z.B. den Schwefelgehalt in Heizöl oder Dieselkraftstoff)
  • verkehrsbezogener Immissionsschutz (z.B. den zulässigen Lärm von neuen Verkehrswegen)
  • gebietsbezogener Immissionsschutz (z.B. durch die Aufstellung von Schallimmissionsplänen oder Luftreinhalteplänen)

Für Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.