Ladenschlußgesetz
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten geschlossen (allgemeine Ladenschlusszeiten) sein:
- an Sonn- und Feiertagen
- montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr
Für Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.