Ortsvereinsschießen
Bernd Schneider
Spechtstraße 2
63755 Alzenau
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pro Person
Um die Frauenquote zu erhöhen gibt es wieder einen Damenwanderpokal.
Um an den Wanderpokalen, die von der Stadt Alzenau gestiftet wurden, teilnehmen zu können, gelten folgende Bedingungen: Jeder Bürger der Stadt Alzenau, der einem Verein, Club, Verband oder einer Gesellschaft angehört, kann sich am Wettkampf beteiligen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab dem 12. Lebensjahr mit schriftlicher Einwilligung der Eltern bzw. ab 18 Jahren, die körperlich dazu in der Lage sind und wo von ausgegangen werden kann, dass sie sich durch die Teilnahme keiner gesundheitlichen Gefahr aussetzen. Der Verein lehnt daher alle aufkommenden Rechtsansprüche ab, welche dadurch zu Stande kamen, weil gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde. Von jedem Verein können beliebig viele Mitglieder teilnehmen. Die Startgebühr je Teilnehmer beträgt 3 Euro. Die jeweils fünf besten von jedem Verein kommen in die Mannschaftswertung.
Beim Damenpokal sind es die drei Besten.
Weitere Infos unter www.bsg-alzenau.de