Sperrzeitregelungen
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Rechtsgrundlagen:
§ 18 Gaststättengesetz (GastG) i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastV).
Für weitere Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.