Hohe Brandgefahr: Stadt Alzenau untersagt offenes Feuer im Freien
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell sehr hohen Brandgefahr hat die Stadt Alzenau eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese trat am 30. April 2026 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. August 2026.
Ab diesem Zeitpunkt ist offenes Feuer außerhalb der geschlossenen Ortslage grundsätzlich verboten. Das betrifft insbesondere Lagerfeuer sowie Feuerstellen auf privaten Grundstücken im Außenbereich und an städtischen Grillplätzen. Hintergrund ist die aktuell extreme Trockenheit: Der Graslandfeuerindex liegt derzeit auf Stufe 4 und zeigt damit eine hohe Brandgefahr an.
Innerhalb der geschlossenen Ortslage bleibt das Grillen auf privaten Grundstücken weiterhin erlaubt, allerdings nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Dazu gehört unter anderem, dass ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien eingehalten wird, geeignete Löschmittel bereitstehen und das Feuer jederzeit beaufsichtigt wird. Bei starkem Wind ist das Grillen untersagt.
Verstöße gegen die Regelungen können mit einem Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro geahndet werden.
Gerade mit Blick auf die bevorstehende Mainacht und den Maifeiertag bittet die Stadt Alzenau alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und verantwortungsvolles Verhalten. Ziel der Maßnahmen ist es, Brände zu verhindern und Menschen, Natur sowie Sachwerte zu schützen.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann online unter alzenau.de/amtsblatt eingesehen werden.
