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09.04.2021

Weiterhin Notbetreuung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Heute, am 9. April 2021, liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Aschaffenburg bei 122,3. Damit findet in der nächsten Woche in den Kindertagsstätten/Horten nur eine Notbetreuung statt.

Hier gilt, wie bereits im Januar, ein Zugang zur Notbetreuung für folgende Personengruppen:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohlsvon den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Bitte füllen Sie das Formular für die Notbetreuung (pdf, 9 kB) aus und geben dies in der jeweiligen Einrichtung ab.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

 

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