Weiterhin Notbetreuung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
Heute, am 9. April 2021, liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Aschaffenburg bei 122,3. Damit findet in der nächsten Woche in den Kindertagsstätten/Horten nur eine Notbetreuung statt.
Hier gilt, wie bereits im Januar, ein Zugang zur Notbetreuung für folgende Personengruppen:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohlsvon den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Bitte füllen Sie das Formular für die Notbetreuung (pdf, 9 kB) aus und geben dies in der jeweiligen Einrichtung ab.
Weitere Informationen finden Sie HIER.