Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Kurzbeschreibung
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2021
Stand: 16.08.2021