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22.05.2023

Stadt Alzenau und Gemeinde Freigericht: Kriterien zur Auswahl eines Wind-Projektierers festgelegt

Nachdem sich die Stadt Alzenau und die Gemeinde Freigericht im März für ein gleichberechtigtes interkommunales Windkraftprojekt auf dem länderübergreifenden Gebiet „Sülzert“ ausgesprochen hatten, traf sich vergangenen Freitag erneut die zuständige Steuerungsgruppe Windkraft, um im Rahmen eines Workshops die Kriterien zur Projektierer-Auswahl zu besprechen. Neben den Stadt- bzw. Gemeindevertretern (Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss für die Stadt Alzenau und Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Freigericht) nahmen am Workshop, der dieses Mal in Alzenau stattfand, das beauftragte und beratende Unternehmen endura kommunal GmbH, das auf kommunale Projekte spezialisierte Rechtsanwaltsbüro Sterr-Kölln & Partner sowie Vertreter der Landesenergieagentur (LEA) Hessen teil. 

Zu Beginn des Workshops stellte Steffen Kölln die möglichen Beteiligungs- und Betreibermodelle für Kommunen an Windparks vor. Hierbei ging es im Speziellen um die Möglichkeiten der Beteiligung, die Vor- und Nachteile im Hinblick auf die kommunale Wertschöpfung, Vergaberechtsanforderungen sowie Einflussmöglichkeiten der Kommunen im Betrieb. Man einigte sich schnell auf das sog. „Misch-Modell“, in dem 20 bis 80 % des Windparks in kommunaler bzw. Bürgerhand liegen und der Partner einen bestimmten Risiko-Anteil übernimmt. Ein reines Pachtmodell soll nicht zum Tragen kommen. Beide Kommunen sind sich einig, dass sie mehrheitlich die Entscheidungskompetenzen in der Projektentwicklung inne behalten wollen. Dabei soll auch die Energieversorgung Alzenau beteiligt werden.

Die Gemeinde Freigericht spricht an der Stelle auch ihre Bereitschaft aus, als Kommune in die Projektierung mit einzusteigen und ein begrenztes Risiko mitzutragen. Dies hatte bisher nur die Stadt Alzenau erklärt.

Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz: „Gemeinsam können die beiden Kommunen in der Projektierung und perspektivisch auch in einer möglichen Betreibergesellschaft ihre Vorstellungen durchsetzen, um möglichst gute Ergebnisse für die Bürgerschaft und für die Kommunen zu erzielen.“

Im Anschluss diskutierten die Workshop-Teilnehmenden die einzelnen Kriterien zur Auswahl eines geeigneten Projektierers. So wurden im ersten Schritt Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien festgelegt, um im nächsten Schritt einen Standard-Kriterienkatalog zu erarbeiten. Hier orientierte man sich an unternehmensbezogenen (wie bspw. Gründungsjahr und Anzahl insgesamt realisierter Windenergieprojekte), wirtschaftlichen und technischen Kriterien sowie Kriterien zum Beteiligungsmodell. Einig waren sich beide Kommunen bei der Gewichtung der vier Kriterienbereiche - so sollen die Wirtschaftlichkeit sowie die kommunale  Beteiligung in jedem Fall zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.

„Wir sind wieder ein gutes Stück vorangekommen.“, so Stephan Noll, Erster Bürgermeister der Stadt Alzenau, als Fazit des Workshops, der rund vier Stunden dauerte. „Bei einem so komplexen Projekt ist eine saubere Prozessführung bei der Auswahl möglicher Projektierungsunternehmen enorm wichtig. Mit endura kommunal haben wir dafür einen erfahrenen Partner an unserer Seite. Aber auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Freigericht spielt eine wesentliche Rolle zur optimalen Realisierung dieses länderübergreifenden Vorzeige-Projekts.“

Endura kommunal hat nun die Aufgabe, die getroffenen Entscheidungen zur Projektierer-Auswahl festzuschreiben und den Bewerbungsprozess anzustoßen. Voraussichtlich im Herbst wollen die beiden Kommunen eine Entscheidung treffen, mit welchem Partner sie das Windkraft-Projekt konkret angehen möchten.    

 

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