Direkt zu:
Herbstliches Arrangement vor dem Rathaus
Stadtplan Notdienste 📰Formulare PParkplätze 🌄Webcam

Dienstleistungen von A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden sind verpflichtet, erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, vorzuhalten. Darauf können sie nur verzichten, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht, das heißt in der Regel, soweit ein kirchlicher Friedhof vorhanden ist und den Bedarf ausreichend abdeckt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 20.08.2021

Kontakt

Leitung Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Karte anzeigen

Telefon: 06023 502-151
Raum: 0.20
kraemer.felix@alzenau.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Verwaltungsfachwirtin
Leiterin Einwohnermelde- und Passamt, Friedhofswesen
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Karte anzeigen

Telefon: 06023 502-161
mattern.leonie@alzenau.de
ordnungsamt@alzenau.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren