NEU!
Seit dem 1. Januar 2009 hat die Stadtbibliothek einen Weblog, der ergänzende und aktuelle Informationen liefert.
Hier werden beispielsweise regelmäßig Neuerwerbungen bekannt gegeben. Geplant sind auch Buchtipps o.ä.
Hier werden beispielsweise regelmäßig Neuerwerbungen bekannt gegeben. Geplant sind auch Buchtipps o.ä.
HIER geht es zum neuen Weblog.

Stadtbibliothek Alzenau
Marktplatz 1
63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 96 52-0
E-Mail: stadtbibliothek@alzenau.de
Öffnungszeiten:
Montag
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10.00 - 17.00 Uhr
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Dienstag
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10.00 - 12.30 u.
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14.00 - 19.00 Uhr
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Mittwoch
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geschlossen
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Donnerstag
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10.00 - 12.30 u.
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14.00 - 19.00 Uhr
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Freitag
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10.00 - 17.00 Uhr
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Samstag
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10.00 - 13.00 Uhr
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Recherche, Vormerkungen und Verlängerung: HIER geht es zum Online-Medienkatalog der Stadtbibilothek Alzenau.
HIER finden Sie die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Alzenau.
In der Stadtbibliothek stehen rund 42.000 Medien für jedermann zur Nutzung und zur Ausleihe bereit.
Das sind:
- 15.000 Sachbücher aus allen Wissensgebieten
- 9.000 Romane, darunter auch fremdsprachige
- 10.000 Kinder- und Jugendbücher
- 60 abonnierte Zeitschriften von "ADAC-Motorwelt" bis "Zuhause Wohnen"
- mehrere Tages- und Wochenzeitungen
- 2.800 CDs, Musik- und Hörspielkassetten für Kinder und Erwachsene
- 1.800 DVDs, darunter Sachfilme (z. B. Reise, Hobby usw.), Spielfilme, Filme für Kinder
- 300 Spiele für Jung und Alt
- 450 CD-ROMs aus allen Bereichen
- 500 Noten von Klassik bis Pop
- 1.000 Hörbücher
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Wenn Sie Medien aus der Stadtbibliothek entleihen möchten, stellen wir Ihnen gern einen Leserausweis aus. Dazu brauchen wir nur Ihren Personalausweis. Kinder bis 14 Jahre benötigen die Unterschrift der Eltern. Die Jahresgebühr für Erwachsene beträgt 6 Euro, (Leser mit Wohnsitz außerhalb Alzenaus 12 Euro). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Jahresgebühr befreit. Für Videos und CD-ROMs wird eine Leihgebühr von 0,80 Euro, für DVD 1,50 Euro erhoben.
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Für DVDs beträgt die Ausleihfrist 1 Woche, für Zeitschriften, CDs, Kassetten und CD-ROMs 2 Wochen, für Bücher und Spiele 4 Wochen und für Noten sogar 8 Wochen.
Sie können die Frist für alle entliehenen Medien bis zu zweimal - auch telefonisch - verlängern lassen, sofern keine Vorbestellung eines anderen Lesers vorliegt. Bei Überschreitung der Ausleihzeit fallen die in der Benutzungsordnung festgelegten Versäumnisgebühren an!
Falls Sie Sach- oder Fachbücher benötigen, die bei uns nicht vorhanden sind, versuchen wir, im Rahmen des Bayerischen Leihverkehrs Literatur aus anderen Bibliotheken gegen eine Gebühr zu besorgen.
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Wir beantworten gern Ihre Fragen und freuen uns auf Ihren Besuch !








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