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Stadtverwaltung Alzenau

Rathaus
Hanauer Straße1
63755 Alzenau

Telefon
+49 (0)6023/502-0
Fax
+49 (0)6023/502-188
E-Mail
alzenau@alzenau.de

Öffnungszeiten des Rathauses
montags bis freitags
8 bis 12 Uhr,
donnerstags zusätzl.
14 bis 17.30 Uhr;
Telefonsprechzeiten
zusätzlich montags
bis mittwochs
14 bis 16 Uhr;
Passamt/
Einwohnermeldeamt
zusätzlich samstags
10 bis 13 Uhr;
Verkehrsamt:
montags bis freitags
8 bis 17 Uhr,
donnerstags
bis 17.30 Uhr und
samstags
10 bis 13 Uhr.

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Städt. Musikschule:
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Kuspo

Ausschuss für Erziehung, Sport, Kultur und soziale Angelegenheiten


Ausschussmitglieder
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
Vorsitzender:
1. Bürgermeister
2. oder 3. Bgm. gem.
§ 15 GeschO

CSU
Georg Grebner
Helmut Schuhmacher
Otto Grünewald
CSU
Harald Ritter
Stefan Knüpf
Klaus Roßmann
CSU
Laura Schön
Martin Kohl
Otto Grünewald
CSU
Martina Stickler
Bernd Pontani
Stefan Knüpf
CSU
Ivonne Nimbler
Klaus Roßmann
Bernd Pontani
SPD
Anni Christ-Dahm
Brigitte Gräbner
Reiner Krzyzak-Zeller
SPD
Irene Treffert
Gerhard Dehn
Reiner Krzyzak-Zeller
Grüne
Roger Kihn
Claudia Neumann
Burkard Jung
PWG
Peter Lenhardt
Ralph Ritter
Jeanette Kaltenhauser
FDP
Dr. Rolf Ringert
Jeanette Kaltenhauser
Ralph Ritter


Aufgaben:

Beratender Ausschuss:

  • Grundsätzliche Fragen des Schulwesens und der Kindergärten, soweit nicht durch § 12 Ziff. 5.1 GeschO abgedeckt
  • Entscheidung zu Planung und Unterhaltung von Sport- und Freizeitanlagen sowie von kulturellen und sozialen Einrichtungen
  • Grundsatzfragen zur Förderung des Schul-, Vereins- und Breitensports
  • Entscheidung über öffentliche Veranstaltungen und Feierlichkeiten (vgl. auch § 8 Ziff. 5.13 GeschO)
  • Grundsatzfragen zu Städtepartnerschaften, soweit nicht durch § 12 Ziff. 5.5 GeschO abgedeckt

Beschließender Ausschuss:

  • In den nachstehend aufgezählten Fällen ist der Ausschuss ein beschließender Ausschuss, sofern es sich nicht um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO handelt.
  • Grundsatzfragen zur Jugendhilfe, Jugendbetreuung, Familienfürsorge und zu sozialen Diensten
  • Grundsatzfragen zur Seniorenarbeit
  • Grundsatzfragen zur Ausländerbetreuung
  • Organisatorische Fragen der Grund- und Hauptschule und für die Kindergärten/Hort in Zusammenarbeit mit Leitung und Beiräten, soweit nicht laufendes Verwaltungsgeschäft
  • Grundsatzfragen zur Schülerbeförderung
  • Zuschüsse an Vereine, Kirchen, Verbände und sonstige Organisationen bis zum Einzelbetrag von 25.000 Euro im Rahmen der vom Stadtrat festgelegten Richtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel
  • Grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung aller Sport- und Freizeitanlagen sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen
  • Entscheidung über die Durchführung von sportlichen, kulturellen und sozialen Einzelveranstaltungen (nicht Veranstaltungsreihen) mit der Stadt Alzenau als Veranstalter bzw. Ausrichter und einem Kostenbetrag von mehr als 12.500 bis 25.000 Euro (vgl. auch § 8 Ziff. 5.4 GeschO)
  • Anerkennungen und Auszeichnungen (z. B. Verleihung städtischer Verdienstmedaillen)
  • Grundsätzliche Fragen sportlicher, kultureller und sozialer Angelegenheiten
  • Fragen des kulturellen Lebens in Zusammenarbeit mit den Ortsvereinen
  • Vergabe der jährlichen Zuschüsse an die Ortsvereine sowie der zusätzlichen Einzelanträge
  • Kirchliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Pfarrämtern
  • Grundsatzfragen Heimatpflege und Heimatgeschichte