Ausschuss für Erziehung, Sport, Kultur und soziale Angelegenheiten
Ausschussmitglieder
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1. Stellvertreter
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2. Stellvertreter
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Vorsitzender:
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1. Bürgermeister
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2. oder 3. Bgm. gem.
§ 15 GeschO |
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CSU
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Georg Grebner
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Helmut Schuhmacher
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Otto Grünewald
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CSU
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Harald Ritter
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Stefan Knüpf
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Klaus Roßmann
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CSU
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Laura Schön
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Martin Kohl
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Otto Grünewald
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CSU
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Martina Stickler
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Bernd Pontani
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Stefan Knüpf
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CSU
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Ivonne Nimbler
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Klaus Roßmann
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Bernd Pontani
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SPD
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Anni Christ-Dahm
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Brigitte Gräbner
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Reiner Krzyzak-Zeller
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SPD
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Irene Treffert
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Gerhard Dehn
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Reiner Krzyzak-Zeller
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Grüne
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Roger Kihn
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Claudia Neumann
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Burkard Jung
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PWG
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Peter Lenhardt
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Ralph Ritter
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Jeanette Kaltenhauser
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FDP
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Dr. Rolf Ringert
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Jeanette Kaltenhauser
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Ralph Ritter
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Aufgaben:
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Beratender Ausschuss:
- Grundsätzliche Fragen des Schulwesens und der Kindergärten, soweit nicht durch § 12 Ziff. 5.1 GeschO abgedeckt
- Entscheidung zu Planung und Unterhaltung von Sport- und Freizeitanlagen sowie von kulturellen und sozialen Einrichtungen
- Grundsatzfragen zur Förderung des Schul-, Vereins- und Breitensports
- Entscheidung über öffentliche Veranstaltungen und Feierlichkeiten (vgl. auch § 8 Ziff. 5.13 GeschO)
- Grundsatzfragen zu Städtepartnerschaften, soweit nicht durch § 12 Ziff. 5.5 GeschO abgedeckt
Beschließender Ausschuss:
- In den nachstehend aufgezählten Fällen ist der Ausschuss ein beschließender Ausschuss, sofern es sich nicht um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO handelt.
- Grundsatzfragen zur Jugendhilfe, Jugendbetreuung, Familienfürsorge und zu sozialen Diensten
- Grundsatzfragen zur Seniorenarbeit
- Grundsatzfragen zur Ausländerbetreuung
- Organisatorische Fragen der Grund- und Hauptschule und für die Kindergärten/Hort in Zusammenarbeit mit Leitung und Beiräten, soweit nicht laufendes Verwaltungsgeschäft
- Grundsatzfragen zur Schülerbeförderung
- Zuschüsse an Vereine, Kirchen, Verbände und sonstige Organisationen bis zum Einzelbetrag von 25.000 Euro im Rahmen der vom Stadtrat festgelegten Richtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel
- Grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung aller Sport- und Freizeitanlagen sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen
- Entscheidung über die Durchführung von sportlichen, kulturellen und sozialen Einzelveranstaltungen (nicht Veranstaltungsreihen) mit der Stadt Alzenau als Veranstalter bzw. Ausrichter und einem Kostenbetrag von mehr als 12.500 bis 25.000 Euro (vgl. auch § 8 Ziff. 5.4 GeschO)
- Anerkennungen und Auszeichnungen (z. B. Verleihung städtischer Verdienstmedaillen)
- Grundsätzliche Fragen sportlicher, kultureller und sozialer Angelegenheiten
- Fragen des kulturellen Lebens in Zusammenarbeit mit den Ortsvereinen
- Vergabe der jährlichen Zuschüsse an die Ortsvereine sowie der zusätzlichen Einzelanträge
- Kirchliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Pfarrämtern
- Grundsatzfragen Heimatpflege und Heimatgeschichte








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