Ausschuss für Verwaltung, Personalangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen
Ausschussmitglieder
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1. Stellvertreter
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2. Stellvertreter
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Vorsitzender:
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1. Bürgermeister
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2. oder 3. Bgm. gem.
§ 15 GeschO |
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CSU
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Georg Grebner
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Harald Ritter
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Bernd Pontani
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CSU
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Otto Grünewald
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Helmut Schuhmacher
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Klaus Roßmann
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CSU
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Martin Kohl
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Laura Schön
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Martina Stickler
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CSU
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Ivonne Nimbler
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Klaus Roßmann
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Bernd Pontani
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CSU
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Stefan Knüpf
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Martina Stickler
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Klaus Roßmann
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SPD
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Anni Christ-Dahm
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Irene Treffert
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Brigitte Gräbner
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SPD
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Reiner Krzyzak-Zeller
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Gerhard Dehn
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Brigitte Gräbner
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Grüne
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Roger Kihn
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Burkard Jung
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Claudia Neumann
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PWG
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Peter Lenhardt
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Ralph Ritter
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Jeanette Kaltenhauser
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FDP
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Dr. Rolf Ringert
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Jeanette Kaltenhauser
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Ralph Ritter
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Aufgaben:
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Vorberatender Ausschuss:
- Angelegenheiten der Verwaltung von grundsätzlicher Bedeutung
- Erlass der Geschäftsordnung, der Satzungen und Gemeindeverordnungen
- Rechtsfragen und Vereinbarungen grundsätzlicher Art
- Personalangelegenheiten (Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten, ferner die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter) für Bedienstete der Besoldungsgruppen A 13 bis einschließlich A 16 (höherer Dienst) und vergleichbare Angestellte und Arbeiter unter Beachtung der in der Anlage beigefügten Rahmenkriterien, sofern nicht bei Höhergruppierungen dem Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstieg unterliegend.
Der Personalrat hat bei allen Personaleinstellungen mitzuwirken. - Erlass der Friedhofs- und Gebührensatzung (siehe § 3 Ziff. 28)
Beschließender Ausschuss:
- Personalangelegenheiten (Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten, ferner die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter) für Bedienstete der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie gehobener Dienst und vergleichbare Angestellte und Arbeiter unter Beachtung der in der Anlage beigefügten Rahmenkriterien, sofern nicht bei Höhergruppierungen dem Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstieg unterliegend
Der Personalrat hat bei allen Personaleinstellungen mitzuwirken. - Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen keine grundsätzlichen Rechtsfragen zur Entscheidung anstehen ab einem Streitwert von mehr als 15.000 Euro, auch wenn sie grundsätzliche Bedeutung haben, und Abschluss von Vergleichen ab einem Zugeständnis der Stadt von mehr als 12.500 Euro
- Eingehung finanzieller Verpflichtungen, Anschaffungen und dergleichen ab einem Einzelbetrag von mehr als 12.500 Euro soweit es den Aufgabenbereich berührt und die Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung stehen
- Vorschlagsliste für Schöffen und Geschworene
- Entscheidungen über die dauernde Hinausschiebung der Sperrstunde soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt
- Fragen des Vollzugs der Marktordnung von grundsätzlicher Bedeutung
- Bestätigung der Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gem. Art. 8 des Gesetzes über das Feuerlöschwesen
- Abschluss von Verträgen, die Lieferungen und Leistungen an die Stadt zum Gegenstand haben, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Stadt aus solchen Verträgen von mehr als 12.500 Euro; vgl. § 12 Ziff. 3.14 GeschO
- Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen der Stadt beinhalten von mehr als 12.500 Euro; vgl. § 12 Ziff. 3.15 GeschO
- Überwachung der Wirtschaftlichlichkeit der öffentlichen Einrichtungen sowie der städtischen Betriebe soweit sie nicht Eigenbetriebe im Sinne der Eigenbetriebsverordnung sind; vgl. hierzu Richtlinien zum Berichtswesen (Anlage)








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