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Stadtverwaltung Alzenau

Rathaus
Hanauer Straße1
63755 Alzenau

Telefon
+49 (0)6023/502-0
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E-Mail
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Öffnungszeiten des Rathauses
montags bis freitags
8 bis 12 Uhr,
donnerstags zusätzl.
14 bis 17.30 Uhr;
Telefonsprechzeiten
zusätzlich montags
bis mittwochs
14 bis 16 Uhr;
Passamt/
Einwohnermeldeamt
zusätzlich samstags
10 bis 13 Uhr;
Verkehrsamt:
montags bis freitags
8 bis 17 Uhr,
donnerstags
bis 17.30 Uhr und
samstags
10 bis 13 Uhr.

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Städt. Musikschule:
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Verwaltung

Ausschuss für Verwaltung, Personalangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen



Ausschussmitglieder
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
Vorsitzender:
1. Bürgermeister
2. oder 3. Bgm. gem.
§ 15 GeschO

CSU
Georg Grebner
Harald Ritter
Bernd Pontani
CSU
Otto Grünewald
Helmut Schuhmacher
Klaus Roßmann
CSU
Martin Kohl
Laura Schön
Martina Stickler
CSU
Ivonne Nimbler
Klaus Roßmann
Bernd Pontani
CSU
Stefan Knüpf
Martina Stickler
Klaus Roßmann
SPD
Anni Christ-Dahm
Irene Treffert
Brigitte Gräbner
SPD
Reiner Krzyzak-Zeller
Gerhard Dehn
Brigitte Gräbner
Grüne
Roger Kihn
Burkard Jung
Claudia Neumann
PWG
Peter Lenhardt
Ralph Ritter
Jeanette Kaltenhauser
FDP
Dr. Rolf Ringert
Jeanette Kaltenhauser
Ralph Ritter


Aufgaben:

Vorberatender Ausschuss:

  • Angelegenheiten der Verwaltung von grundsätzlicher Bedeutung
  • Erlass der Geschäftsordnung, der Satzungen und Gemeindeverordnungen
  • Rechtsfragen und Vereinbarungen grundsätzlicher Art
  • Personalangelegenheiten (Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten, ferner die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter) für Bedienstete der Besoldungsgruppen A 13 bis einschließlich A 16 (höherer Dienst) und vergleichbare Angestellte und Arbeiter unter Beachtung der in der Anlage beigefügten Rahmenkriterien, sofern nicht bei Höhergruppierungen dem Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstieg unterliegend.
    Der Personalrat hat bei allen Personaleinstellungen mitzuwirken.
  • Erlass der Friedhofs- und Gebührensatzung (siehe § 3 Ziff. 28)


    Beschließender Ausschuss:

  • Personalangelegenheiten (Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten, ferner die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter) für Bedienstete der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie gehobener Dienst und vergleichbare Angestellte und Arbeiter unter Beachtung der in der Anlage beigefügten Rahmenkriterien, sofern nicht bei Höhergruppierungen dem Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstieg unterliegend
    Der Personalrat hat bei allen Personaleinstellungen mitzuwirken.
  • Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen keine grundsätzlichen Rechtsfragen zur Entscheidung anstehen ab einem Streitwert von mehr als 15.000 Euro, auch wenn sie grundsätzliche Bedeutung haben, und Abschluss von Vergleichen ab einem Zugeständnis der Stadt von mehr als 12.500 Euro
  • Eingehung finanzieller Verpflichtungen, Anschaffungen und dergleichen ab einem Einzelbetrag von mehr als 12.500 Euro soweit es den Aufgabenbereich berührt und die Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung stehen
  • Vorschlagsliste für Schöffen und Geschworene
  • Entscheidungen über die dauernde Hinausschiebung der Sperrstunde soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt
  • Fragen des Vollzugs der Marktordnung von grundsätzlicher Bedeutung
  • Bestätigung der Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gem. Art. 8 des Gesetzes über das Feuerlöschwesen
  • Abschluss von Verträgen, die Lieferungen und Leistungen an die Stadt zum Gegenstand haben, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Stadt aus solchen Verträgen von mehr als 12.500 Euro; vgl. § 12 Ziff. 3.14 GeschO
  • Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen der Stadt beinhalten von mehr als 12.500 Euro; vgl. § 12 Ziff. 3.15 GeschO
  • Überwachung der Wirtschaftlichlichkeit der öffentlichen Einrichtungen sowie der städtischen Betriebe soweit sie nicht Eigenbetriebe im Sinne der Eigenbetriebsverordnung sind; vgl. hierzu Richtlinien zum Berichtswesen (Anlage)