Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Ausschussbesetzung:
| Ausschussmitglieder | 1. Stellvertreter | 2. Stellvertreter | |
| Vorsitzender | 1. Bürgermeister | 2. oder 3. BGM gemäß § 16 GeschO | |
| CSU | Georg Grebner |
1. Stefan Berwanger |
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| CSU | Frank Deckert | ||
| CSU | Markus Gollas | ||
| CSU | Klaus Roßmann | ||
| FW/PWG | Timo Ritter | Ralph Ritter | Bernhard Väth |
| FW/PWG | Thorsten Schaab | Bernhard Väth | Ralph Ritter |
| Bündnis 90/Die Grünen | Sabina Prittwitz | Niklas Höfler | Angela Hadler |
| SPD | Katrin Stutz-Engel | Anni Christ-Dahm | Andreas Sittinger |
| WBA | Helmut Thalheimer | Nick Höfler | Dieter Wombacher |
| FDP | Stefka Huelsz-Träger | Jeanette Kaltenhauser | Ralph Ritter |
Beschließender Ausschuss:
- Behandlung von Bebauungsplänen, Landschaftsplanung, Agrarstrukturplanung, Grünordnungsplan und Stadt- und Ortskernsanierung einschließlich des Satzungsbeschlusses und der Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauBG im Anschluss an den Aufstellungs-, Änderungs- oder Aufhebungsbeschluss, der dem Stadtrat vorbehalten ist (§ 2 Ziffer 8 a GeschO); die Behandlung aller sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches, sowie aller örtlichen Bauvorschriften im Sinne des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO (örtliche Bauvorschrift mit Bebauungsplan); die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen, ausgenommen den Aufstellungs- und Feststellungsbeschluss, für den der Stadtrat zuständig ist (§ 2 Ziffer 8 b GeschO),Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden/Körperschaften öffentlichen Rechts
- Zustimmung nach §§ 144 ff BauGB von grundsätzlicher Bedeutung (Genehmigung von Rechtsgeschäften u. a. in Sanierungsgebieten)
- Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens und Erteilung der Baugenehmigungen für folgende Fälle
a) Ausnahmen gem. § 31 Abs. 1 BauGB von grundsätzlicher Bedeutung
b) Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bei erheblichen bzw. einer Vielzahl von Abweichungen vom betreffenden Bebauungsplan
c) Bauvorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB, wenn das Kriterium des Einfügens bzw. die Erschließung strittig ist
d) Bauvorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB von grundsätzlicher Bedeutung
e) Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB, der Zustimmung nach § 36a BauGB und sonstige Zustimmungen zu Bauvorhaben - Vorgenannte Ausführungen a – c gelten in analoger Anwendung für Bauvoranfragen und andere Verfahren (z. B. isolierte Verfahren)
- Stellungnahmen zu Verfahren anderer Behörden (z. B. nach ImmSchR, WassR) und Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, von grundsätzlicher Bedeutung
- Entscheidungen über die Ausübung des Vorkaufsrechts gem. §§ 24 ff BauGB, soweit die Verwaltung die Ausübung des Vorkaufsrechts empfiehlt
- Entscheidung über alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Stadt sowie Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen und Abschluss von Ing. Verträgen von mehr als 25.000 Euro bis max. 250.000 Euro im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsansätze, die zum Neubau und zur Unterhaltung von städtischen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen und Plätzen sowie Straßenbaumaßnahmen notwendig sind (vgl. § 13 Abs. 2 Ziffer 2.4 GeschO)
- Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten in Bauangelegenheiten ab einem Streitwert von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro, und Abschluss von Vergleichen ab einem Zugeständnis der Stadt von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro
- Entscheidung über öffentliche Grün- und Parkanlagen sowie Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen und Abschluss von Ing. Verträgen von mehr als 25.000 Euro bis 250.000 Euro im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsansätze
- Entscheidung über Investitionen (z. B. Aufforstungsmaßnahmen) im Außenbereich und Stadtwald sowie Vergabe von Aufträgen von mehr als 25.000 Euro bis 250.000 Euro im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsansätze
- Entscheidung über Maßnahmen für Klima- und Umweltschutz sowie Vergabe von Aufträgen von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsansätze
- Entscheidung über Natur- und Artenschutz und Biodiversität sowie Vergabe von Aufträgen von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsansätze
