Begrüßungsgeld für Neugeborene
Für alle „Neugeborenen“ hat die Stadt Alzenau bis 31. Dezember 2023 ein „Begrüßungsgeld“ in Höhe von 100 Euro je Kind gezahlt, das die Eltern in Form eines Gutscheins zusammen mit einem Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters erhalten haben. Für das Jahr 2024 wurde die Ausgabe der Gutscheine vom Stadtrat im Zuge der Haushaltsberatungen vorerst gestrichen.
Zur Entlastung der Familien gibt es weiterhin die Möglichkeit, Windeln in einem Windelcontainer auf dem städtischen Recyclinghof, Brentanostraße 3, zu entsorgen. Die dafür notwendigen Säcke erhalten Sie gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 2 Euro pro Windelsack in den Bezugsmengen 5, 10 oder 25 Stück pro Rolle an der Stadt-Info im Rathaus. Die Windelsack-Annahme findet zu den bekannten Öffnungszeiten freitags und samstags am Recyclinghof statt. Es werden nur gekennzeichnete Windelsäcke angenommen.
Für alle „Neugeborenen“ hat die Stadt Alzenau bis 31. Dezember 2023 ein „Begrüßungsgeld“ in Höhe von 100 Euro je Kind gezahlt, das die Eltern in Form eines Gutscheins zusammen mit einem Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters erhalten haben. Für das Jahr 2024 wurde die Ausgabe der Gutscheine vom Stadtrat im Zuge der Haushaltsberatungen vorerst gestrichen.
Zur Entlastung der Familien gibt es weiterhin die Möglichkeit, Windeln in einem Windelcontainer auf dem städtischen Recyclinghof, Brentanostraße 3, zu entsorgen. Die dafür notwendigen Säcke erhalten Sie gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 2 Euro pro Windelsack in den Bezugsmengen 5, 10 oder 25 Stück pro Rolle an der Stadt-Info im Rathaus. Die Windelsack-Annahme findet zu den bekannten Öffnungszeiten freitags und samstags am Recyclinghof statt. Es werden nur gekennzeichnete Windelsäcke angenommen.
