Haupt- und Verwaltungsausschuss
Ausschussbesetzung:
| Ausschussmitglieder | 1. Stellvertreter | 2. Stellvertreter | |
| Vorsitzender | 1. Bürgermeister | 2. oder 2. BGM gemäß § 16 GeschO | |
| CSU | Heike Heilmann | 1. Georg Grebner 2. Frank Deckert 3. Markus Gollas 4. Stefan Berwanger 5. Klaus Roßmann |
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| CSU | Martin Otremba | ||
| CSU | Harald Ritter | ||
| JU | Insa Lotz | ||
| FW/PWG | Ralph Ritter | Timo Ritter | Thorsten Schaab |
| FW/PWG | Bernhard Väth | Thorsten Schaab | Timo Ritter |
| Bündnis 90/Die Grünen | Niklas Höfler | Angela Hadler | Sabina Prittwitz |
| SPD | Andreas Sittinger | Katrin Stutz-Engel | Anni Christ-Dahm |
| WBA | Nick Höfler | Dieter Wombacher | Helmut Thalheimer |
| FDP | Stefka Huelsz-Träger | Jeanette Kaltenhauser |
Timo Ritter |
Beschließender Ausschuss:
- Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten, ab einem Streitwert von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro und Abschluss von Vergleichen ab einem Zugeständnis der Stadt von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro
- Entscheidungen über die dauernde Hinausschiebung der Sperrstunde, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt
- Fragen des Vollzugs der Marktordnung von allgemeiner Bedeutung
- Abschluss von Verträgen, die Lieferungen und Leistungen an die Stadt zum Gegenstand haben, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Stadt aus solchen Verträgen von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro (vgl. § 13 Abs. 2 Ziffer 1.6 GeschO)
- Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen der Stadt beinhalten von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro (vgl. § 13 Abs. 2 Ziffer 1.7 GeschO)
- Widmungen, Umstufungen, Einziehungen von Straßen und öffentlichen Wegen
- Verkehrsrechtliche Anordnungen der Stadt Alzenau als örtliche Straßenverkehrsbehörde, soweit diese Anordnungen auf Dauer gerichtet sind und in besonderen Fällen
- Allgemeine Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs
- Stellungnahme zu Vorschlägen, insbesondere der Straßenverkehrsbehörde, Landespolizei und dergleichen in besonderen Fällen und falls erforderlich, die Teilnahme an Verkehrsschauen
- allgemeine Friedhofsangelegenheiten
- Allgemeine Angelegenheiten der Jugendhilfe, Jugendbetreuung, Familienfürsorge und -förderung und zu sozialen Diensten
- Allgemeine Angelegenheiten der Seniorenarbeit
- Allgemeine Angelegenheiten der Ausländerbetreuung
- Organisatorische Fragen der Grund- und Mittelschule und für die Kitas/Hort in Zusammenarbeit mit Leitung und Beiräten, soweit nicht laufendes Verwaltungsgeschäft
- Allgemeine Angelegenheiten der Schülerbeförderung
- Einzelfallentscheidungen zu sozialen Angelegenheiten
- kirchliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Pfarrämtern
- Allgemeine Angelegenheiten zu Städtepartnerschaften, soweit nicht durch § 13 Abs. 2 Ziffer 1.13 GeschO abgedeckt
- Erlass oder Änderung der städtischen Zuschussrichtlinien
- Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen bis zu einem Einzelbetrag von mehr als 10.000 Euro bis 25.000 Euro im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, soweit nicht der Bürgermeister gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 1.16 GeschO zuständig ist
- Entscheidung über die Durchführung von sportlichen, kulturellen, sozialen und touristischen Einzelveranstaltungen (nicht Veranstaltungsreihen) mit der Stadt Alzenau als Veranstalter bzw. Ausrichter und einem Kostenbetrag von mehr als 10.000 bis 25.000 Euro und Veranstaltungsreihen
- Allgemeine Angelegenheiten der Burgfestspiele Alzenau, des Alzenauer Stadtfestes und des Alzenauer Weihnachtsmarktes
- Einzelfallentscheidungen zu sportlichen und kulturellen Angelegenheiten
- Einzelfallentscheidungen zu touristischen Angelegenheiten, Weinkultur und Kulturrundwege
- Behandlung von Naherholungsplänen (Freizeitzentrum)
- Fragen des kulturellen Lebens in Zusammenarbeit mit den Ortsvereinen
- Allgemeine Angelegenheiten der Heimatpflege und Heimatgeschichte
- Allgemeine Angelegenheiten des Kulturforums inklusive Stadtbibliothek, Musikschule und Volkshochschule sowie des Museums der Stadt Alzenau
- Allgemeine Angelegenheiten zu Freizeiteinrichtungen
