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Weitergehende Informationen für Eltern in systemkritischen Berufen zur Notbetreuung ihrer Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen (Stand: 14. März 2020)

Wie mit dem 329. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) bekannt gemacht, wird auch in den städtischen Kindertageseinrichtungen für Erziehungsberechtigte, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Notwendigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, eine Notbetreuung eingerichtet.

Wichtig:

Ihr Kind wird nur aufgenommen, wenn

  • das Kind keine Krankheitssymptome aufweist,
  • das Kind nicht in Kontakt zu infizierten Personen war bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und
  • das Kind sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist.

Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Aufnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder finden Sie im Elternbrief des StMAS »Coronavirus« vom 13. März 2020.

Die Erziehungsberechtigten, die laut gesetzlicher Vorgabe eine Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, bitten wir, ihr Kind/ihre Kinder am Montag, 16. März 2020, zu den üblichen Betreuungszeiten in die Kindertageseinrichtung zu bringen, die gewöhnlich besucht wird. Das Betreuungspersonal wird entsprechend zur Verfügung stehen. Sollte eine Betreuung erst in den darauffolgenden Tagen benötigt werden, bitten wir zumindest um eine telefonische Rückmeldung an die jeweilige Einrichtung. Der Bedarf auf eine Notbetreuung ist bis spätestens Dienstag, 17. März 2020 in ihrer Betreuungseinrichtung anzumelden.

Wir versuchen, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten aber zugleich um Verständnis, wenn es zu Beginn der Notbetreuung noch mehr Absprachebedarf gibt.