Überhängende Zweige und Büsche entfernen
Es ist leider immer wieder festzustellen, dass Fußgänger durch in den Gehweg hineinragende Äste und Zweige von Bäumen, Hecken und Sträuchern behindert werden. In vielen Fällen werden die Fußgänger sogar gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen
Zudem werden Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlaternen durch die Äste und Zweige verdeckt und sind teilweise überhaupt nicht mehr erkennbar.
Die Stadt Alzenau macht in diesem Zusammenhang nochmals auf die gesetzlichen Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) aufmerksam, wonach Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen oder ähnliche mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände nicht angelegt werden dürfen, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können.
Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, darauf zu achten, den Lichtraum der Straße frei zu halten. Unter dem Lichtraum der Straße ist dabei eine Höhe von 4,50 Metern über und einer Breite von je 0,75 Metern neben der Straße zu verstehen.
Um jegliche Anmahnung zwecks Entfernens von verkehrsbehinderndem Bewuchs durch die Stadtverwaltung zu vermeiden, werden die in Frage kommenden Grundstückseigentümer gebeten, die Hecken und Sträucher gegebenenfalls zurückzuschneiden.
Bereits bei Neuanpflanzungen sollte darauf geachtet werden, das Pflanzgut so zu setzen, dass später ein Überragen von Ästen in den Gehwegbereich bzw. Fahrbahnbereich unmöglich ist.
