Hinweise zur Grundsteuerreform 2025
Viele unserer Bürgerinnen und Bürgern haben zum 9. Dezember 2024 einen neuen Grundsteuerbescheid, gültig ab 2025, erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger, die bisher keinen neuen Bescheid bekommen haben, erhalten diesen im Laufe des nächsten Jahres, sobald der Stadt Alzenau die Messbescheide vom Finanzamt vorliegen und verarbeitet wurden.
Die Grundsteuer ist reformiert worden. Bis 2024 wurde die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten berechnet, ab 2025 wird sie nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den sogenannten Äquivalenzbeträgen berechnet. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern ermittelt. Hierzu waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aus diesen Erklärungen heraus wurden vom Finanzamt Messbescheide erlassen. Diese werden ab dem 1. Januar 2025 mit dem Hebesatz multipliziert und von den Gemeinden als Grundsteuerbescheide festgesetzt. Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Alzenau wurden mit Satzung vom 8. November 2024, ab 2025 für die Grundsteuer A auf 350 % und Grundsteuer B auf 450 % festgesetzt.
Die Stadt Alzenau ist nach § 182 AO an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden und hat keine Möglichkeit, Änderungen (z.B. Messbeträge, Eigentümer, Steuerpflicht) vorzunehmen.
Sollte sich herausstellen, dass Ihr Grundsteuerbescheid fehlerhaft ist, bitten wir, die nachfolgenden Zuständigkeiten zu beachten, um Ihnen bestmöglich helfen zu können und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Zuständigkeit des Finanzamtes:
- Feststellung der Steuermessbeträge,
- Grundsteuermessbescheid,
- Änderungen des Eigentümers (z. B. bei Verkauf oder Erbschaft),
- Änderungen der Grundstücksdaten (z. B. Grundstücksgröße, Bebauung).
Telefonnummer (Finanzamt Aschaffenburg): 06021 4920
E-Mail: Poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de
Öffnungszeiten (Finanzamt Aschaffenburg): Mo, Di, Fr: 8.30 bis 12 Uhr, Mi: geschlossen, Do. 8.30 bis 12 und 14 bis 17 Uhr
Öffnungszeiten (Grundsteuer-Hotline): Mo, Do: 9 bis 16 Uhr, Di, Mi, Fr: 9 bis 13 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter der Stadt Alzenau keine Fragen zur Höhe des Messbetrages und zur Steuerpflicht beantworten können. Da wir gesetzlich an die Bescheide des Finanzamtes gebunden sind, liegen die erforderlichen Unterlagen ausschließlich dem Finanzamt vor und nur dieses kann verbindliche Auskünfte über den Messbetrag und dessen Berechnung erteilen. Einsprüche, Berichtigungsanträge o.ä., die beim Finanzamt eingereicht werden, haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Grundsteuerzahlung. Bis zur Bekanntgabe eines berichtigten Bescheides bleibt die Zahlungspflicht für den ursprünglichen Bescheid bestehen.
Weitere Informationen
- https://www.grundsteuer.bayern.de
- Formular »Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)« online oder vor Ort in den Finanzämtern
- www.alzenau.de/grundsteuer
