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Neue Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer zum 1. Januar 2024

Die Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 stellte die Stadt Alzenau vor große Herausforderungen. Aufgrund der um 21,2 % erhöhten Kreisumlage und die durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst um 16 % gestiegenen Personalkosten waren neben verschiedenen Einsparungen Steuererhöhungen ein Baustein, um den Haushaltsausgleich zu gewährleisten. 

Die Kämmerei begründet die Erhöhung der Grundsteuer wie folgt:

  1. Die Grundsteuermessbeträge nehmen nicht an der allgemeinen Kostensteigerung teil und sind statisch, eine Anpassung (aufgrund Kostensteigerungen bzw. Inflationsausgleich) kann somit nur über eine Hebesatzerhöhung erfolgen.
  2. Die Hebesatzerhöhung des Landkreises wird teilweise weitergegeben.
  3. Durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge fehlen der Stadt Alzenau trotz der Einführung der „Straßenausbaupauschalen“, welche die Kosten nur zu 8 bis 10 % deckt, Einnahmen zwischen 300.000 Euro bis 500.000 Euro p.a. Demgegenüber stehen Ausgaben für Straßenausbaumaßnahmen in Höhe von 1,8 Mio. Euro (2021) bis 2,3 Mio. Euro (2024) p.a. Es war Intention des Gesetzgebers, dass durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die hohen Belastungen Einzelner auf die Allgemeinheit umgelegt werden und hierzu möglicherweise die Grundsteuerhebesätze in Betracht gezogen werden sollen.

Die Stadt Alzenau hat daher in ihrer Haushaltssatzung zum 1. Januar 2024 die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer angepasst.

Hinweis zur Grundsteuerfestsetzung 2024:
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden auf 470 v.H. neu festgesetzt. Auf Grundlage der neuen Hebesätze für 2024 erhalten Sie in diesen Tagen Ihren Bescheid. In 2024 gelten letztmals die alten Grundsteuermessbeträge, ab 2025 greift die Grundsteuerreform und es wird ein neuer Hebesatz ermittelt.

Hinweis zur Gewerbesteuervorauszahlung ab 2024:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde auf 380 v.H. neu festgesetzt. Auf Grundlage des neuen Hebesatzes für 2024 erhalten Sie in diesen Tagen Ihren Bescheid. Sollten Sie für das Veranlagungsjahr bereits einen Bescheid erhalten haben, verliert dieser mit Bekanntgabe des Änderungsbescheides seine Gültigkeit. Hintergrund: Bescheide mit den geänderten Hebesätzen können erst nach genehmigter Haushaltssatzung und deren Veröffentlichung versendet werden. Die Haushaltssatzung der Stadt Alzenau zum 1. Januar 2024 wurde mit Datum vom 10. April 2024 genehmigt und anschließend im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau Nr. 8/2024 vom 19. April 2024 veröffentlicht.

 

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11.07.2024